[1] in Deutschland: Grenzgröße, bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden müssen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Beitragsbemessungsgrenze | income threshold | en | ||
1 | Beitragsbemessungsgrenze | inkomsttröskel | sv | ||
Beitragsbemessungsgrenze | earnings ceiling | en | |||
Beitragsbemessungsgrenze | social security contribution assessment ceiling | en |