[1] diejenige Wissenschaft, die das Wesen des Staates untersucht
Die Allgemeine Staatslehre behandelt – anders als das Staatsrecht – Fragestellungen unabhängig von einem konkreten Staat, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen) Definition des Staates (Drei-Elemente-Lehre), der Souveränität von Staaten, der Legitimität von Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art, dem Aufbau und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit, der Trennung von Kirche und Staat u. v. m.
|
|
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Staatslehre | political science | en |