Wahlwerbespots im Fernsehen, mit geringerer Bedeutung auch in Hörfunk oder Kino, sind Teil der Wahlwerbung von Parteien. Im Bereich des Rundfunks sind sie in Deutschland rechtlich eng reguliert, aber auch privilegiert: So muss bei der Zuteilung der Sendezeiten der Gleichheitsgrundsatz des Parteiengesetzes beachtet werden. In öffentlich-rechtlichen Sendern erfolgt die Ausstrahlung kostenlos, private Sender dürfen den Parteien nur die Selbstkosten berechnen. Die Wahlwerbespots werden außerhalb der Verantwortung der jeweiligen Sender ausgestrahlt.