Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird – getrennt vom sonstigen Vermögen, das nach allgemeinen Regeln vererbt wird – nach den besonderen Regeln auf den Anerben vererbt. In der feudalen Tradition entspricht die Primogenitur dem Anerbenrecht. Der Gegensatz hierzu ist die Realteilung.