Die Dienstgipfelhöhe bezeichnet in der Luftfahrt die Höhe, bei der die maximale Steigleistung eines Luftfahrzeugs bei maximaler Dauerleistung des Motors und maximal zulässiger Gesamtmasse bei Propeller-Flugzeugen noch 100 ft/min (Fuß pro Minute) bzw. 0,5 m/s, bei Strahlflugzeugen noch 500 ft/min (2,5 m/s) beträgt und bei mehrmotorigen Flugzeugen noch 50 ft/min (0,25 m/s) nach Ausfall eines Motors. Starrflügelflugzeugen ist es beim Erreichen dieser Höhe noch möglich, Standard-Kurven ohne Höhenverlust zu fliegen.