[1] Ware, die im Exportland des Herstellers günstig erworben und durch den Käufer wieder ins Produktionsland eingeführt wird, auch: der Vorgang des Wiedereinführens derartiger Produkte
Als Parallelimport bezeichnet man den meist gewerblichen Import von im Ausland erworbenen Waren auf einem Vertriebsweg, der nicht vom Hersteller autorisiert wurde. Das Vertriebsnetz des Herstellers im Inland wird dabei absichtlich umgangen, weil sich die Ware im Ausland aufgrund der Preispolitik des Herstellers oder steuerlicher Unterschiede günstiger erwerben lässt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Reimport | reimportation | en | ||
Reimport | re-importation | en |