[1] mit Akkusativ: jemandem Dienste leisten [2] mit Akkusativ: den Gang von etwas steuern und überwachen [3] reflexiv: von etwas oder jemandem etwas nehmen; jemandes Fähigkeiten gebrauchen oder missbrauchen [4] Kartenspiel: auf eine ausgespielte Farbkarte eine Karte der entsprechenden Farbe oder auf eine Trumpfkarte einen Trumpf zugeben (müssen) [5] eine Leistung für einen bestimmten Empfänger oder einen bestimmten Zweck erbringen [6] Ballsport: zuspielen, jemanden mit dem Ball (Puck oder dergleichen) ins Spiel bringen [7] Finanzwesen, mit Akkusativ: regelmäßige Rückzahlungen vornehmen
[1] Finanzen: (erhöhtes) Entgelt, das man für Sonderleistungen oder in bestimmten Situationen bezahlen muss oder bekommt [2] Handel: Auftragserteilung, Geschäftsabschluss, Versteigerungsentscheidung (traditionell bzw. meist durch einen Schlag besiegelt) [3] Bauwesen: Zusätze bei Mischungen wie Legierungen
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Grube kritisierte den von seinem umstrittenen Vorgänger Hartmut Mehdorn geplanten Bedienzuschlag für den Kauf von Fahrkarten am Schalter, der letztlich aber doch nicht eingeführt wurde.
Der Bedienzuschlag der Deutschen Bahn ist rechtens, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof.
Dies entspreche den Einnahmen der Bahn, die mit dem Bedienzuschlag anfielen.
Die Behörde hält den Bedienzuschlag für rechtswidrig.
Das Vorhaben der Bahn, einen Bedienzuschlag beim Fahrkartenkauf am Schalter zu erheben, hat viele Menschen aufgewühlt.
Der geplante Bedienzuschlag bei der Deutschen Bahn in Höhe von 2,50 Euro stößt beim Verbraucherministerium auf heftige Kritik.
Wer seine Fahrkarten für ICE und Intercity nicht am Automaten oder im Internet kauft, muss im Reisezentrum künftig zusätzlich einen «Bedienzuschlag» zahlen.
Vor zwei Jahren hatte die Bahn angekündigt, den Bedienzuschlag auf alle Fahrkarten auszuweiten: Unabhängig von der Entfernung sollte jeder Fahrschein am Schalter mindestens 2,50 Euro mehr kosten als beim Kauf am Automaten oder im Internet.
Die Öffentlichkeit brachte Mehdorn, der in Beliebtheits-Umfragen stets hintere Plätze belegte, erst im Herbst mit den Plänen für einen sogenannten Bedienzuschlag gegen sich auf.
Neu eingeführt wird daneben der "Bedienzuschlag" für Fahrgäste, die ihre Tickets für ICE und Intercity nicht am Automaten oder im Internet, sondern an Schaltern im Reisezentrum kaufen.
Neu eingeführt wird daneben der «Bedienzuschlag» für Fahrgäste, die ihre Tickets für ICE und Intercity nicht am Automaten oder im Internet, sondern an Schaltern im Reisezentrum kaufen.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte der Bahn die Genehmigung für den sogenannten Bedienzuschlag Ende 2009 verweigert.
Bedienzuschlag für Bahntickets ist rechtens Kassel (dpa) - Ein Bahnticket darf am Schalter mehr kosten als am Automaten.
Der künftige Bedienzuschlag von 2,50 Euro für den Fahrkartenkauf an Schaltern der Deutschen Bahn wird pro Fahrstrecke berechnet und nicht einmal pauschal für die Bedienung.
Lieber gleich zum Automaten: Ab Dezember wird beim Ticketkauf am Schalter in Bedienzuschlag von 2,50 Euro fällig.
Die Bahn hatte den Bedienzuschlag 2003 beziehungsweise 2004 eingeführt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen drohte mit rechtlichen Schritten von Abmahnungen bis zur Klage, wenn der "Bedienzuschlag" von 2,50 Euro nicht zurückgezogen werde.
Wie der VGH entschied, gehört der Bedienzuschlag zu den nicht genehmigungspflichtigen Beförderungsbedingungen.
Zusätzlich zum Ticketpreis sollen Kunden beim Fahrkartenkauf am Schalter künftig 2,50 Euro als sogenannten Bedienzuschlag zahlen.
Grund ist der geplante "Bedienzuschlag" von 2,50 Euro je Strecke.
Der «Bedienzuschlag» am Schalter solle auch den flächendeckenden Erhalt von mehr als 400 Reisezentren in Deutschland sichern, sagte Rausch.
Nicht von dem Urteil berührt ist der Bedienzuschlag bei den Sparpreis-Tickets im Fernverkehr.
Bedienzuschlag für Bahntickets ist rechtens Kassel (dpa) - Ein «Schönes-Wochenende-Ticket» der Deutschen Bahn darf am Schalter zwei Euro mehr kosten als am Automaten.
Der sogenannte Bedienzuschlag für diese Nahverkehrsfahrkarten bedeute keine unzulässige Diskriminierung älterer Reisender, befand der Senat.
Der Bedienzuschlag für am Schalter gekaufte «Schönes-Wochenende-Tickets» der Deutschen Bahn ist rechtens.
Berlin – Der umstrittene „Bedienzuschlag“ von 2,50 Euro bei der Bahn verdoppelt sich beim Kauf einer Hin- und Rückfahrkarte auf 5,00 Euro.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel billigte gestern den sogenannten Bedienzuschlag zumindest für die verschiedenen Ländertickets sowie für das »Schönes-Wochenende-Ticket«.
Überraschungen wie ein neuer „Bedienzuschlag“, Aufpreise für die Kofferbeförderung oder Kreditkartengebühren wie bei vielen Fluggesellschaften sind nach Bahnangaben nicht vorgesehen.
Zudem seien die Wochenend- und Ländertickets eine «hochrabattierte» Leistung der Bahn, bei der der Bedienzuschlag gerechtfertigt sei.
Ein "Bedienzuschlag" für Fahrkartenverkäufe am Schalter wurde im Dezember 2008 eingeführt und kurz darauf auf Druck der Kunden wieder rückgängig gemacht.
Bedienzuschlag für Bahntickets ist rechtens Kassel (dpa) - Der Bedienzuschlag für am Schalter gekaufte «Schönes-Wochenende-Tickets» der Deutschen Bahn ist rechtens.
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FAQ
malroy7Wie lautet der Artikel für Bedienzuschlag? der
morkra1983Wie ist die Silbentrennung von 'Bedienzuschlag'? Be•dien•zu•schlag