[1] örtliche Zuständigkeit eines Gerichts
Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache der Ort des zuständigen Gerichts bezeichnet. Von der örtlichen Zuständigkeit ist die Rechtswegzuständigkeit und die sachliche Zuständigkeit zu unterscheiden, d. h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte zuständig ist.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Gerichtsstand | bevoegde rechtbank | nl | ||
1 | Gerichtsstand | laga domstol | sv | ||
Gerichtsstand | court of jurisdiction | en | |||
Gerichtsstand | venue | en | |||
die Rechtssache an ein Gericht an einem anderen Ort abtreten | to change the venue | en | |||
die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit abweisen | to dismiss the complaint for improper venue | en |