[1] Recht: der soziale Vater eines Kindes, der in dem falschen Glauben ist, auch der biologische Vater dieses Kindes zu sein[1]
Scheinvater oder Kuckucksvater bezeichnet den sozialen Vater eines Kindes (Kuckuckskindes), der im Glauben war oder ist oder vorgibt, der biologische Vater des Kindes zu sein. Häufig, aber nicht zwingend, handelt es sich dabei zugleich um den rechtlichen Vater.
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