[1] Flugzeug : Ballonfahrer, Bordingenieur, Bruchpilot
Als Chefpilot wird in der Regel der in einer Fluggesellschaft für die Aus- und Fortbildung der Piloten verantwortliche Pilot bezeichnet. In vielen Fluggesellschaften ist der Chefpilot auch für die technische Verbesserung bzw. Weiterentwicklung der Flugzeugflotte mitverantwortlich. Dies umfasst u. a. die Abnahme von neu eingekauften oder geleasten Flugzeugen. Diese Abnahme bedeutet im rechtlichen Sinne, dass das an die Fluggesellschaft übergebene Flugzeug als beanstandungsfrei übernommen wurde, sodass gegenüber dem Flugzeughersteller bzw. der Leasingfirma keine Erfüllungsansprüche mehr, sondern nur noch Garantie- und Gewährleistungsansprüche im Falle eines nachträglich auftretenden Mangels bestehen. In einigen Fluggesellschaften gehört der Chefpilot sogar zum Vorstand.