[1] Gesundheit : Allgemeinbefinden, Befund, Gesundheitszeugnis
Im bis 2001 in Deutschland geltenden Bundesseuchengesetz bezeichnete der Begriff Gesundheitszeugnis in § 17, 18 die befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses war Beschäftigungsvoraussetzung in solchen Betrieben. Außerdem handelt es sich um ein im Außenhandel verwendetes Warenbegleitpapier.