Ein Rückführungsabkommen, Rückübernahmeabkommen oder Rücknahmeabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ländern, der die Rückführung, also die Abschiebung (Rückschiebung) oder Ausweisung von illegalen Einwanderern oder abgelehnten Asylwerbern zwischen zwei Ländern regelt. Es kann sich auch – wie bei den EU-Rückübernahmeabkommen – um ein Abkommen zwischen einem Staatenverbund und einem anderen Staat handeln.
Wort | Synonyme |
Rückübernahmeabkommen | Rückführungsabkommen |
Rückübernahmeabkommen | Rücknahmeabkommen |