Ein Finanzagent im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) ist jede juristische oder natürliche Person, die als selbständiger Gewerbetreibender im Namen eines Zahlungsinstituts oder E-Geld-Instituts Zahlungsdienste ausführt. Die Handlungen des Agenten werden dem Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut zugerechnet. Zu den Zahlungsdiensten gehören auch Finanztransfergeschäfte.