[1] Unterhaltungsmusik : Band, Bluesband, Boygroup
Popmusik bezeichnet eine Musikform, die vorwiegend seit den 1950er Jahren aus dem Rock ’n’ Roll, der Beatmusik, Folk aber auch dem Jazz entstand, von den Beatles fortgeführt und von der schwedischen Band ABBA seit Beginn der 1970er Jahre popularisiert wurde. Sie gilt seit den 1960er Jahren als europäisierte, international etablierte Variante angloamerikanischer Musik, die im Kontext jugendlicher Subkulturen entstand und inzwischen zumeist auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Elektronischen Musik aufbereitet und massenmedial verbreitet wird. Im weiteren Sinne zählt jede durch Massenmedien verbreitete Art von Unterhaltungsmusik wie Schlager, Filmmusik, Operette, Musical, Tanzmusik sowie populäre Adaptionen aus der klassischen Musik und Folklore zur Popmusik. Zwischen Populärer Musik und Popmusik wird unterschieden. Entgegen dem Stigma des Populären enthält die Popmusik den Beigeschmack des „spritzigen“ und frischen Musikereignisses. Der Terminus Populäre Musik transportiert dagegen ein Gefühl der wissenschaftlichen Distanz zum Gegenstand.