[1] die dem Schutz der Allgemeinheit dienende Unterbringung eines Straftäters in einer Anstalt nach Verbüßen seiner Freiheitsstrafe, die bei andauernder Gefährlichkeit angeordnet wird [2] Freiheitsstrafe, Gefängnis : Arrest, Ausgehverbot, Beugehaft
Die Sicherungsverwahrung oder Sicherheitsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, und hat somit Präventivfunktion. Gesetzlich geregelt ist sie im allgemeinen Teil in den § 66, § 66a, § 66b und § 66c des Strafgesetzbuches (StGB). Die Regelung der Sicherungsverwahrung im StGB ist am 4. Mai 2011 in der damals geltenden Fassung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden und wurde mit Wirkung zum 1. Juni 2013 reformiert.
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Wort | Synonyme |
Sicherungsverwahrung | Freiheitsentziehung |
Sicherungsverwahrung | Gewahrsam |
Sicherungsverwahrung | Arrest |
Sicherungsverwahrung | Sicherheitsverwahrung |
Sicherungsverwahrung | Gefängnis |
Sicherungsverwahrung | Haft |
Sicherungsverwahrung | Freiheitsentzug |
Sicherungsverwahrung | Verschluß |
Sicherungsverwahrung | Schutzhaft |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Sicherungsverwahrung | preventive detention | en |