[1] Unterhaltungsmusik : Coverversion, Eigenkomposition, Musiktitel
Ein Musiktitel ist der Werktitel eines Musikwerks, unter dem es veröffentlicht (publiziert) wird und in Hitparaden und Diskografien geführt wird. Dem Haupttitel können auch ergänzende Angaben in einem Untertitel hinzugefügt werden. Der Musiktitel unterscheidet ein Musikstück nicht nach seiner Herkunft, sondern nach seinem Inhalt und seiner Beschaffenheit. Der Ausdruck Musiktitel wird zuweilen auch für das Musikwerk selbst gebraucht.