Das Länderrisiko bezeichnet in der Außenwirtschaft die speziellen Verlustrisiken, denen ein Gläubiger oder Unternehmer ausgesetzt ist, etwa aus dem Export/Import, Investitionen oder aus Finanzprodukten von Kreditinstituten, welche die Durchsetzung von Forderungen gegenüber ausländischen Vertragspartnern bzw. den Kapitaleinsatz und erwartete Gewinne bedrohen. Krisensituationen können ein Land zwingen, vereinbarte Zins- und Tilgungsleistungen des Staates selbst oder dort ansässiger Schuldner ganz oder teilweise ausfallen zu lassen. Dies schließt die mangelnde Erfüllung von Verpflichtungen aus Wertpapieren aller Art oder Derivaten ein.