Lordrichter waren Richter und von Amts wegen Mitglieder im House of Lords, dem britischen Oberhaus. Bis zur Arbeitsaufnahme des neu geschaffenen Obersten Gerichtshofes 2009 waren sie als Vertreter des Oberhauses die höchste Berufungsinstanz der britischen Justiz. Seitdem ist das Oberhaus auch aller weiteren juristischen Funktionen enthoben und das mit der Appelationsrechtsprechungsakte von 1876 geschaffene Amt des Lordrichters mithin als obsolet aufgehoben.