Elektronische Archivierung steht allgemein für die Aufbewahrung von Informationen in elektronischer Form. Ein spezieller Fall der elektronischen Archivierung ist die Revisionssichere Archivierung Handels- und Steuerrechtlich relevanter Dokumente, für die besondere Anforderungen, insbesondere die Unveränderbarkeit und langfristige Verfügbarkeit gemäß der geltenden Aufbewahrungsfristen, gelten.