- [WIKI] Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte Leistung zu erbringen. Komplementärbegriff zu Schuldner ist mithin der Gläubiger.
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Es ist umstritten, ob zu diesem Zweck der irische Staat als Hauptschuldner auftreten muss oder ob sich Wege finden, europäisches Geld direkt in die irischen Banken zu leiten.
Er haftet also nicht ersatzweise nach, sondern in gleicher Weise wie der Hauptschuldner.
Sollte ein Bürge dieses Kündigungsrecht einfordern, hat der Gläubiger die Möglichkeit, entweder auf die Haftung des Bürgen zu verzichten oder das zugrundeliegende Schuldverhältnis mit dem Hauptschuldner ebenfalls zu kündigen.
Zwangsvollstreckungen gegen Hauptschuldner und Bürge sind sofort möglich.
Eine solche Bürgschaft schränkt den im gesetzlichen Regelfall geltenden Haftungsumfang in der Weise ein, dass der Bürge für die Ansprüche des Gläubigers gegen den Hauptschuldner über den vereinbarten Höchstbetrag hinaus generell nicht einzustehen hat.
Für mich als Autokritiker ist der Hauptschuldner schnell gefunden.
Als Hauptschuldner Jakob Fuggers nennt er Herzog Siegmund von Österreich mit dessen Hilfe sich die "Bergbauabteilung" der Fugger schon hart an die Grenze zur Monopolstellung manövrieren konnte.
Der Hauptschuldner (der Andere/Dritte) nimmt beim Gläubiger einen Kredit auf.
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FAQ
eraada1982Wie ist der richtige Artikel von Hauptschuldner? der
oermal2Wie ist die Silbentrennung von 'Hauptschuldner'? Haupt•schuld•ner