[1] Recht: Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Rechtsprechung im zivilrechtlichen Bereich wahrnimmt
Der Zivilrichter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Rechtsprechung im zivilrechtlichen Bereich wahrnimmt. Er ist ein Richter, der die Fälle im Bereich Zivilrecht bearbeitet. In manchen Gerichten gibt es Zivilsenate oder Abteilungen für Zivilsachen.
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