Als Tarnfirma wird eine Firma bezeichnet, deren Aktivitäten nur vorgeschoben sind, sodass auch illegale Aktivitäten verdeckt werden. In Zusammenhang mit der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit und dem Bereich der Steuerhinterziehung spricht man hingegen von Briefkastenfirmen. Rechtsunwirksam entstandene Firmen nennt man Scheinunternehmen.