Kontingentflüchtling heißen in Deutschland Flüchtlinge, die in festgelegter Anzahl (Kontingent) nach Deutschland übersiedeln dürfen. Dies betrifft Flüchtlinge, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, aufgrund von Sichtvermerken (Visa) oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern aufgenommen wurden. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, können ihren Wohnsitz jedoch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht frei wählen. Mehr lesen