[1] jemand, der einen Leerverkauf durchführt
Leerverkauf ist im Bank- und Finanzwesen ein Verkauf von Basiswerten, die sich zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung nicht im Eigentum des Verkäufers befinden, sowie ein Verkauf, bei dem der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eingehens der Verkaufsvereinbarung die Basiswerte geliehen hat, um sie bei der Abwicklung zu liefern.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Leerverkäufer | short seller | en | ||
Blankoverkäufer | bear seller | en |