Das Aufenthaltsverbot, genauer Betretens- und Aufenthaltsverbot, ist eine Maßnahme des Ordnungsrechtes von Sicherheitsbehörden in Deutschland nach Landesrecht. In manchen Bundesländern darf die Polizei im Vorgriff vorläufige Aufenthaltsverbote aussprechen. In manchen Bundesländern, z. B. Bayern, darf das Aufenthaltsverbot nur von der Kommune ausgesprochen werden.