Unter Nährwertkennzeichnung versteht man die Angabe des durchschnittlichen Nährwerts auf Lebensmittelverpackungen. Ihre Angabe erfolgt verpflichtend in den Mitgliedsstaaten der EU, und somit auch z. B. in Deutschland. Sie ist eine standardisierte Kennzeichnung. Man findet sie auf fast allen verpackten Lebensmitteln. Die Nährwertkennzeichnung muss in der Form der „Big Seven“ aufgebracht werden. Grundlage ist die „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“. Seit dem 14. Dezember 2016 ist die Nährwertkennzeichnung für alle verpackten und lose verkauften Lebensmittel verpflichtend – mit einigen Ausnahmen. Die Nährwertkennzeichnung ist integraler Bestandteil der Lebensmittel-Informationsverordnung.