[1] Recht: Mehrheit von Einzelsachen, die aufgrund eines gemeinsamen Zweckes als Ganzes angesehen werden
Sachgesamtheit ist in der Rechtswissenschaft die Bezeichnung für mehrere selbständige Sachen, die durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden sind, ihren Wert nur als Einheit entfalten können und die in der Verkehrsanschauung unter einem einheitlichen Begriff zusammengefasst werden.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Sachgesamtheit | aggregate of things | en |