[1] Warenverzeichnis, eine sogenannte Nomenklatur die Codenummern und Zollsätze enthält und so den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag festlegt [1]
Ein Zolltarif ist eine Nomenklatur, in der Waren aufgezählt werden und ihre Zollsätze festgehalten werden, sowie Angaben über die Steuersätze, Einfuhrverbote und -beschränkungen und Besonderheiten über die Herkunftsländer und Bevorzugungen oder sonstige handelspolitische Maßnahmen. Er kommt bei der Zollabfertigung zum Einsatz und dient als Grundlage für die Abgabenerhebung.
|
|