Das Energiesteuergesetz (EnergieStG)hat das Mineralölsteuergesetz (MinöStG) abgelöst,
setzt die Vorgaben der europäischen Energiesteuerrichtlinie um,
ist ein Verbrauchsteuergesetz,
regelt die Besteuerung aller Energiearten sowohl fossiler Herkunft als auch nachwachsender Energieerzeugnisse und synthetischer Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland.