[1] festgelegte Ordnung, die für den Bereich eines Bundeslandes gilt [2] Recht, Gerechtigkeit : Bundesrecht, Landesrecht, internationales Recht, [3] : Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat gesetzten Bundesrecht verstanden.
Unter Landesrecht wird in Deutschland und Österreich das Recht eines Gliedstaates in Abgrenzung zu dem vom Gesamtstaat (Bund) gesetzten Bundesrecht verstanden. Wenn es um einen bestimmten Regelungsbereich geht, zum Beispiel um das Hochschulrecht, bezeichnet Landesrecht auch die Gesamtheit des einschlägigen Landesrechts aller Länder in Abgrenzung zum Bundesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht ist Ausdruck des Föderalismusprinzips.
|
|