- [WIKI] Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Das gesetzliche Leitbild dieses Berufs kommt im deutschen Zivilrecht in den Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) bzw. über den Handelsmakler (§§ 93 ff. HGB) zum Ausdruck.
[1] Dienststelle oder Geschäftsräumlichkeit, in der verschiedene schriftliche oder verwaltungstechnische Arbeiten erledigt werden [2] Gesamtheit der Angestellten eines Büros [1] [3] Arbeitszimmer in einer Wohnung
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