[1] Geschehen:
Die Hauptversammlung, abgekürzt HV, ist im Deutschen Gesellschaftsrecht eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea. Sie dient als Treffen aller Aktionäre der Information und Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.
In der Schweiz nennt sich die Aktionärsversammlung Generalversammlung.