Der Begriff Betriebsübergang bezeichnetim Recht Deutschlands den Betriebsübergang nach § 613a BGB, siehe Betriebsübergang (Deutschland)
im Recht Österreichs den Betriebsübergang nach den §§ 3 ff. AVRAG, siehe Betriebsübergang (Österreich)
im Recht der Europäischen Union den Betriebsübergang nach verschiedenen Richtlinien, siehe Betriebsübergang