Mit dem Begriff Abbau bezeichnet man im Bergbau zum einen eine bergmännische Tätigkeit, zum anderen den Grubenbau, an dem diese Tätigkeit stattfindet. Die bergmännische Tätigkeit des Abbaus bezeichnet das vollständige Herauslösen des nutzbaren Inhalts der Lagerstätte aus dem Nebengestein. Der Abbau der Lagerstätte ist der Kernpunkt aller bergmännischen Tätigkeiten.