[1] „ein Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen“[1]
Ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, ist im deutschen Recht ein Antrag, durch welchen ein an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein zur Entscheidung berufener Richter sei befangen. Abgelehnt werden können immer nur einzelne Richter, nie das Gericht als Ganzes.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Ablehnungsgesuch | akte van wraking | nl |