Unter einer Guillotine-Klausel, die ihren Namen vom gleichnamigen Fallbeil hat, versteht man eine Klausel, die die Annahme eines Vertragspakets davon abhängig macht, dass alle Verträge angenommen werden. Wird nur einer der Verträge von einer Partei nicht angenommen oder später gekündigt, so gelten alle Verträge als nicht angenommen oder gekündigt.