Unter Staatsaufsicht versteht man in Deutschland die Zuständigkeit und Befugnis staatlicher Stellen andere nicht unmittelbare staatliche Stellen zu beobachten und zu beeinflussen. Aufsichtsrecht ist die Befugnis von Aufsichtsberechtigten Aufsichtshandlungen durch Vorschriften allgemeiner Art und Einzelmaßnahmen vorzunehmen. Unter Staatsaufsicht stehen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.