Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam. In Betrieben mit einem Betriebsrat bestimmt diese Arbeitnehmervertretung mit.