Zwangsvergleich - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: der
Wort: Zwangsvergleich
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Zwangs•ver•gleich
Duden geprüft:     Zwangsvergleich Duden  
PowerIndex: 25
Häufigkeit: 4 von 10
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Zwangsvergleich Wiki

Im Insolvenzrecht bezeichnet der Zwangsvergleich einen gerichtlichen Vergleich zwischen dem Schuldner und seinen nichtbevorrechtigten Gläubigern. Anders als bei einem außergerichtlichen Vergleich ersetzt jedoch das Gericht bei einem Zwangsvergleich nach einer Mehrheitsentscheidung der Gläubiger die fehlende Zustimmung der Gläubigerminderheit. Für die Minderheit kommt die Beteiligung an dem Vergleich daher nur durch gerichtlichen Zwang zustande. Mehr lesen