Unter dem Begriff Tarifeinheit wird der Rechtsgrundsatz verstanden, dass in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Es handelt sich um eine Kollisionsregel für den Fall der Tarifkonkurrenz in einem Arbeitsverhältnis oder für den Fall der Tarifpluralität in einem Betrieb, also für solche Fälle, in denen mehrere Tarifverträge auf denselben Sachverhalt anwendbar sind.