[1] handwerklicher Gegenstand, das ein angehender Handwerker für die Gesellenprüfung vorlegen muss [2] Berufsbildung : Gesellenstück, Lehrzeit, [3] : Als Gesellenstück wird das im praktischen Teil einer Gesellenprüfung herzustellende Werkstück bezeichnet. Bei Prüfungen im Geltungsbereich der Handwerksordnung muss der Teilnehmer als angehender Geselle bei der Anfertigung des Werkstücks die besonderen Fä
Als Gesellenstück wird das im praktischen Teil einer Gesellenprüfung herzustellende Werkstück bezeichnet.
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