[1] Unternehmertum : Gesellschafterstruktur, Gesellschafterversammlung, Gewinnerzielungsabsicht
Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften. Der Begriff findet im Privat- und im Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, den Gewerbebegriff und für die Besteuerung von Einkünften.