[1] Recht: Deutsches Gericht, A) das für Berufungsverfahrenen in Entscheidungen von Strafsachen von Amtsgerichten zuständig ist und B) vor dem in erster Instanz bei schweren Straftaten, beispielsweise Tötungsdelikten, verhandelt wird [2] umgangssprachlich: Gericht, das außerhalb deutscher Gerichtsbarkeit Straftaten verhandelt [3] Gericht : Amtsgericht, Appellationsgericht, Arbeitsgericht
Als Strafkammern bezeichnet man die in der Berufungsinstanz tätigen kleinen und die in erster Instanz zuständigen großen Kammern der Landgerichte im Strafverfahren.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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12 | Strafkammer | criminal court | en |