Dazu müsse aber die pro Jahr zumutbare Eigenbelastung überschritten werden, heißt es.
Die Finanzbehörde hat die zumutbare Eigenbelastung an dem Gesamteinkommen der Eheleute gemessen.
Auch Krankheits- und Arztkosten drücken die Steuerlast, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.
Der BFH folgte der Auffassung des Ehemannes nicht und hat entschieden, dass auch bei einer getrennten Veranlagung zur Einkommenssteuer für die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung der Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten heranzuziehen ist.
Jeder Euro, der oberhalb der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung anfällt, mindere die zu zahlende Steuer.
Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung bei Eheleuten kann nicht dadurch beeinflusst (herabgesetzt) werden, dass Eheleute sich getrennt zur Einkommensteuer veranlagen lassen.
Die zumutbare Eigenbelastung berechnet sich nach einem bestimmten Prozentsatz vom Gesamtbetrag der Einkünfte eines Pflichtigen.
Voraussetzung ist, dass die "zumutbare Eigenbelastung" überschritten ist.
Voraussetzung ist, dass die «zumutbare Eigenbelastung» überschritten ist.
Krankheitsbedingte Unterbringungskosten für Eltern können nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung als außergewöhnliche Belastungen die Einkommenssteuer mindern.
Die zumutbare Eigenbelastung für eine Familie mit Kind und 30.000 Euro im Jahr liegt beispielsweise bei 900 Euro.
Dabei zieht allerdings das Finanzamt die zumutbare Eigenbelastung (je nach Höhe der Einkünfte, Anzahlt der Kinder und Familienstand) ab.
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FAQ
eralop9Wie lautet der Artikel für Eigenbelastung? die
sanoer1993Wie ist die Silbentrennung von 'Eigenbelastung'? Ei•gen•be•las•tung