Die Besoldungsordnung B beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 der Spitzenbeamten und Soldaten in Deutschland. Die Besoldung und ihre Gruppen richten sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Besoldungsordnung B kennt im Gegensatz zu anderen Besoldungsordnungen keine Stufen, sondern weist feste Gehälter aus.