Als Nachsuche wird im Waidwerk das Verfolgen, Auffinden und Zurstreckebringen (Erlegen) von verletztem, meist angeschossenem Wild durch einen Hundeführer und seinen Hund bezeichnet. Ziel der Nachsuche ist es, sowohl verletztes Wild gemäß § 22a BJagdG vor langem Leiden zu bewahren und zügig zur Strecke zu bringen, als auch bereits verendetes, aber nur schwer aufzufindendes Wild schnell zu bergen, vornehmlich um das wertvolle Wildbret vor dem Verderben zu bewahren.