Als Justizzentrum oder Fachgerichtszentrum werden meist modernere Komplexe bezeichnet, in denen verschiedene ordentliche und Fachgerichte, ggf. auch unter Einschluss weiterer Einrichtungen der Justiz wie Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten, Anwaltsvereine oder Bewährungshilfe, räumlich zusammengefasst werden. Organisatorisch und funktionell arbeiten die beteiligten Einrichtungen aber unabhängig voneinander und treten auch innerhalb der Zentren jeweils mit eigenem Namen auf. Repräsentative ältere Gerichtskomplexe, wie sie überwiegend in der Zeit zwischen 1870 und 1920 entstanden, aber auch einige neuere Bauten werden auch Justizpalast genannt.