Der juristische Begriff der Nämlichkeit beschreibt identische Gegenstände oder Umstände. Werden z. B. zwei Personen an einem Tag als Fahrer ein und desselben Fahrzeuges gesehen, so waren die Personen in dem nämlichen Fahrzeug unterwegs; wären es bloß baugleiche Modelle eines Fahrzeugtyps gewesen, so hätte es sich nicht um das nämliche Fahrzeug gehandelt.
Wort | Synonyme |
Nämlichkeit | Identität |
Nämlichkeit | Kongruenz |
Nämlichkeit | Parität |
Nämlichkeit | Egalität |
Nämlichkeit | vollständige Übereinstimmung (mit sich selbst) |
Nämlichkeit | Gleichheit |
Nämlichkeit | Selbstübereinstimmung |