[1] Person, die eine Leichenschau vornimmt [2] Fiktiver Charakter:
Die Leichenschau (österr. Leichenbeschau, Totenbeschau; in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung bei außergewöhnlichen Todesfällen: Legalinspektion) ist die Untersuchung der Leiche eines Menschen zur Feststellung des Todes und zur Bestimmung der Ursachen und näheren Umstände eines Todes. Sie wird von einem Arzt vorgenommen.
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