[1] : Nach der DIN 1946 Teil 1 ist die Luftschleuse der „Raum zur verkehrsmäßigen Verbindung bei luftmäßiger Trennung von Bereichen unterschiedlichen Luftstandards mit mindestens zwei gegenseitig verriegelten Türen“.
Nach der DIN 1946 Teil 1 ist die Luftschleuse der „Raum zur verkehrsmäßigen Verbindung bei luftmäßiger Trennung von Bereichen unterschiedlichen Luftstandards mit mindestens zwei gegenseitig verriegelten Türen“. Dabei wird noch zwischen der aktiven und der passiven Luftschleuse unterschieden, je nachdem ob sie „mit maschineller Luftförderung zur Erfüllung einer raumlufttechnischen Aufgabe“ ausgerüstet ist oder nicht.